TAM-Meldeportal
Meldeplattform für Transparenzmeldungen der Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen (Transparency Award Module = "TAM-Meldungen"), die aus dem EEG, dem EnFG, dem StromPBG und dem EWPBG resultieren.
Jetzt anmeldenDie vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) führen zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen die Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen (Transparency Award Module = „TAM-Meldungen“), die aus dem EEG, dem EnFG, dem StromPBG und dem EWPBG resultieren, durch.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Vorgehen und zur Abgabe der TAM-Meldungen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Datenmeldung und führen diese zeitnah durch.
- 31. Juli 2024: § 71 Abs. 6 EEG in Verbindung mit Abs. 4 (EEG-Förderung)
- 31. Juli 2024: § 56 Abs. 1 EnFG (Umlagenentlastung)
- 30. Juni 2024 § 30 Abs. 5 und 5a StromPBG (Entlastungsbeträge)
- 30. Juni 2024 § 22 Abs. 5 EWPBG (Entlastungsbeträge)