TAM-Meldeportal
Meldeplattform für Transparenzmeldungen der Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen (Transparency Award Module = "TAM-Meldungen"), die aus dem EEG sowie dem EnFG resultieren.
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Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) führen zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen die Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen (Transparency Award Module = „TAM-Meldungen“), die aus dem EEG sowie dem EnFG resultieren, durch.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Vorgehen und zur Abgabe der TAM-Meldungen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Datenmeldung und führen diese zeitnah durch.
- 31. Juli 2024: § 71 Abs. 6 EEG in Verbindung mit Abs. 4 (EEG-Förderung)
- 31. Juli 2024: § 56 Abs. 1 EnFG (Umlagenentlastung)